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   OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95   

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https://dejure.org/1995,4197
OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.1995 - 3 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 3 VAs 21/95 (https://dejure.org/1995,4197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Rechtsanwalt und Notar einer Sozietät; Akteneinsicht wegen eines Ermittlungsverfahrens aufgrund des Verdachts des Betruges zu Lasten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 40
  • StV 1996, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.

    Zum einen bedarf es keiner näheren Begründung, daß das Abstellen des Generalbundesanwalts auf die Gefährdung des Untersuchungszwecks (§ 147 Abs. 2 StPO ) weder sachwidrig noch unvertretbar oder gar willkürlich ist (vgl. dazu OLG Frankfurt StV 1996, 310, 311).

  • OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05

    Ermittlungsverfahren: Rechtsweg bei Ablehnung des Akteneinsichtsantrags des

    Bei einer willkürlichen Verweigerung der Akteneinsicht ( vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 40 ) hiervon eine Ausnahme zu machen, kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil sich der Antragsschrift weder entnehmen lässt, dass der Antragsteller diese Rechtsverletzung geltend macht noch auf welche Tatsachen die Willkür gründen soll.
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